Markierer

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Als Markierer werden die Sportgeräte bezeichnet, mit denen beim Paintball, durch Abschuss von Paintballs, die Gegenspieler markiert (daher auch der Begriff Markierer) werden.

Sie sind der zweitwichtigste Ausrüstungsgegenstand beim Paintball. (Wichtiger ist nur die Schutzmaske, keine noch so gute Technik kann das eigene Augenlicht ersetzen).

Zum Betrieb müssen folgende Komponenten am Markierer angeschlossen sein:

Markierer kann man auf Grund ihrer Funktionsweise in folgende Kategorien einteilen:

Waffengesetz (WaffG)

Nach deutschem Recht fallen Markierer unter das Waffengesetz als "freie Waffen". Sie sind, sofern legal ein F-Stempel angebracht ist, an volljährige Personen frei verkäuflich. Für den Besitz und das Verbringen (Transport) des Markierers wird kein Waffenschein benötigt. Für den Transport sollte aber sichergestellt werden, dass der Markierer nicht schussbereit ist (Trennung von Markierer, Munition und Treibmittel). Das Führen (nicht Verbringen) eines Markierers außerhalb von befriedetem Gelände ist nicht gestattet.

Ob das Führen mit dem "kleinen Waffenschein" erlaubt ist, kann nicht eindeutig beantwortet werden (Grauzone), da die genaue Einordnung in das deutsche Waffengesetzt derzeit nicht möglich ist.

Ein Markierer darf nur auf befriedetem Gelände und unter Ausschluss der Öffentlichkeit benutzt werden, dabei muss sichergestellt werden, dass kein Ball das Gelände verlassen kann. Ferner dürfen Markierer nur zugelassen (und damit "ge-efft") werden, wenn sie eine Bewegungsenergie des Geschosses unter 7,5 Joule aufweisen (was mit dem Durchschnittsgewicht eines Paintballs einer Mündungsgeschwindigkeit von knapp 214 FPS entspricht).

In Österreich ist der F-Stempel nicht Vorraussetzung!

Transport

Markierer müssen in Deutschland grundsätzlich getrennt von Treibmitteln und Munition geführt werden. Also nicht einfach den Markierer nach dem Spielen in den Kofferraum werfen. Viele Polizisten sind nicht darüber aufgeklärt das es sich bei Markierern um frei ab 18 verfügbare Waffen handelt, wer für alles vorbereitet sein will kann die Zulassungserklärung (gibts beim Händler) mit sich führen. Auch muss der Transport in einer abschliessbaren Tasche oder ähnlichem erfolgen.

In Österreich sowie den meisten anderen Ländern existieren diese Auflagen jedoch nicht.

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